Milliardengeschäft blockiert Innere Sicherheit: Während die Proficlubs der Bundesliga Rekordumsätze von über 6 Milliarden Euro verbuchen, binden ihre Hochrisiko-Events an jedem Wochenende Tausende hochqualifizierte Einsatzkräfte. Eine exklusive Analyse über den systematischen Raubbau am Polizeiapparat, der eine fatale Kettenreaktion auslöst: Weil Hundertschaften an Bahnhöfen und Kreuzungen Schmiere stehen müssen, fehlen die Kräfte dort, wo sie gesellschaftlich am dringendsten gebraucht werden – beim Kinderschutz, der Bekämpfung häuslicher Gewalt und im alltäglichen Revierdienst. Zeit für den ordnungspolitischen Platzverweis: Die Sicherheit der Schwachen darf nicht länger für die Gewinnmargen einer privaten Unterhaltungsindustrie geopfert werden.
Es ist ein ritueller Ablauf, der sich an jedem einzelnen Samstag in den urbanen Zentren der Bundesrepublik mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks wiederholt. Lange bevor der erste Ball über den Rasen rollt, verwandeln sich die Hauptbahnhöfe von Dortmund, Frankfurt oder München in hochgerüstete Aufmarschgebiete. Schwere Mannschaftswagen riegeln die Ausgänge ab, während Hundertschaften der Bereitschaftspolizei in schwerer Montur die Bahnsteige säumen. Es riecht nach billigem Dosenbier, Pyrotechnik und der latenten Aggression enthemmter Gruppen. Tausende junge Männer walzen grölend durch die Unterführungen, eskortiert von Hunderten Staatsdienern, deren eigentliche Kernaufgabe der Schutz der Zivilbevölkerung vor alltäglicher Kriminalität wäre.
Dieses wöchentliche Blaulichtgewitter ist empirisch kein Zufallsprodukt gesellschaftlicher Reibung, sondern das fest einkalkulierte Fundament einer hochprofitablen Unterhaltungsindustrie. Wissenschaftliche Analysen untermauern die massive Kriminalitätswelle, die diese Veranstaltungen auslösen. Eine empirische Studie des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung (2022) wies anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts nach, dass die Anzahl der Gewaltdelikte an Spieltagen in den betroffenen Kommunen gegenüber vergleichbaren spielfreien Tagen um durchschnittlich 21,5 Prozent ansteigt. Insgesamt stehen acht Prozent aller Gewaltdelikte in den betroffenen Städten in direktem Zusammenhang mit Profifußballspielen.
Die volkswirtschaftlichen Kosten dieser veranstaltungsinduzierten Kriminalität belaufen sich laut den Berechnungen des Ifo-Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik auf rund 44 Millionen Euro pro Jahr. Rechnet man die reinen polizeilichen Personalkosten der Bundesländer und der Bundespolizei für die Absicherung hinzu, verschlingt diese staatliche Flankierung rund 120 Millionen Euro pro Saison. Über ein Jahrzehnt hinweg kumuliert sich dieses System auf die astronomische Summe von 1,2 Milliarden Euro an öffentlichen Geldern. Während im ländlichen Raum Reviere nachts verwaisen und Einbruchsopfer Stunden auf den Streifenwagen warten, bindet die Bundesliga im Rahmen einer beispiellosen staatlichen Dauersubvention das am besten ausgebildete operative Personal des Staates.
Die Lebenslüge von der geografischen Trennlinie
Die offizielle Rechtfertigung für die Übernahme dieser Kosten hat sich über Jahrzehnte hinweg zu einem vermeintlich unumstößlichen Dogma verfestigt. Sie wird von den Funktionären der Deutschen Fußball Liga (DFL) und den Vertretern der Politik gebetsmühlenartig wiederholt. Das rechtliche Argument basiert auf einer strikten räumlichen Abgrenzung: Innerhalb des Stadiongeländes, auf dem privaten Grund und Boden der Vereine, gilt das Hausrecht. Dort hat der Veranstalter für Ordnung zu sorgen, bezahlt private Sicherheitsdienste und kontrolliert die Einlässe. Sobald die Anhänger jedoch das Drehkreuz passieren und den Fuß auf den Asphalt der öffentlichen Straßen setzen, wechselt die Verantwortung. Hier, so die klassische sozialrechtliche Doktrin, greife die unteilbare Pflicht des Staates zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – ein Service, der für jeden Bürger kostenlos zu sein hat.
Wirtschafts- und Verfassungsrechtler stufen diese Trennung zunehmend als intellektuelle Schutzbehauptung ein, da sie die ökonomische Kausalität der Realität vollkommen ausblendet. Die Hooliganströme an den Kreuzungen, der Vandalismus in den Regionalzügen und die explosive Aggression vor den Werkstoren entstehen nicht spontan im öffentlichen Raum, sondern werden von einem hochgradig kommerziellen Ereignis gezielt dorthin gelockt. Das Bundesverfassungsgericht zerstörte diese juristische Lebenslüge in seinem wegweisenden Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 1 BvR 548/22) im Kern. Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich klar, dass die Vereine als Veranstalter den entscheidenden Anlass für den erhöhten Polizeibedarf setzen und wirtschaftlich massiv davon profitieren. Es verstößt somit keineswegs gegen das Grundgesetz, gewinnorientierte Akteure an den Mehrkosten von Einsätzen außerhalb des Stadions zu beteiligen, wenn sie die direkte Ursache für das Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Privatisierung der Profite und die Sozialisierung der Risiken
Betrachtet man das Phänomen durch die Brille des Markt- und Wettbewerbsrechts, kollidiert die aktuelle Praxis mit zentralen ordnungspolitischen Grundprinzipien. Ein Bundesliga-Spiel ist keine gemeinnützige Kulturveranstaltung, sondern eine kommerzielle Privatveranstaltung mit strikter Gewinnerzielungsabsicht. Die Klubs nutzen ihr Hausrecht, verlangen Eintrittsgelder, vermieten VIP-Logen an Großkonzerne für astronomische Summen und lassen sich jeden Becher Bier fürstlich bezahlen. Wer nicht bezahlt, bleibt draußen. Der aktuelle DFL-Wirtschaftsreport belegt die finanzielle Potenz der Branche: Die 36 Profivereine der ersten und zweiten Bundesliga erwirtschaften einen gigantischen Rekordumsatz von insgesamt 6,33 Milliarden Euro pro Saison. Allein die Einnahmen aus den nationalen und internationalen Fernsehrechten spülen rund 1,7 Milliarden Euro in die Kassen, ergänzt durch weitere 1,15 Milliarden Euro aus Sponsoring- und Werbeverträgen.
Wenn es um das Generieren von Umsätzen geht, agiert der Profifußball als rein privates, profitorientiertes Unternehmen. Sobald jedoch die negativen Begleiterscheinungen dieses Geschäftsmodells bewältigt werden müssen, reklamiert die Branche den Status eines schützenswerten öffentlichen Gutes für sich. Diese ordnungspolitische Asymmetrie wird im Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen eklatant. Jeder private Diskobetreiber, der ein Event organisiert, muss für die Security vor seiner Tür geradestehen und verliert im schlimmsten Fall seine Konzession, wenn seine Gäste das Umfeld zerlegen. Musikfestivals und kommerzielle Großkonzerte werden von den Ordnungsbehörden mit strengen, kostspieligen Sicherheitsauflagen belegt, die das gesamte logistische Umfeld betreffen. Nur für die milliardenschwere Unterhaltungsindustrie des Fußballs wird das Verursacherprinzip flächendeckend ausgehebelt, wodurch der Staat de facto als kostenloser Logistikdienstleister zur Maximierung privater Gewinnmargen fungiert.
Der physische und psychische Verschleiß im Polizeiapparat
Das Defizit dieses Systems erschöpft sich nicht in den entgangenen Millionenbeträgen für die Landeshaushalte. Der eigentliche, tiefere Preis wird in einer humanen Währung bezahlt, die in keinem staatlichen Haushaltsplan auftaucht: dem systematischen Verschleiß und dem strukturellen Raubbau am Personal der deutschen Polizei. Der Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der Polizei (2025) dokumentiert trotz eines leichten Rückgangs der Verletztenzahlen weiterhin ein extremes Gewaltniveau. In einer einzigen Saison wurden im Rahmen der ersten drei Profiligen der Männer 1.107 Menschen verletzt, darunter 160 Polizistinnen und Polizisten sowie 89 vereinseigene Ordnungskräfte.
Die Belastung drückt sich in einer gigantischen Zahl von Einsatzstunden aus. Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen leisten die Beamten pro Saison weit über 700.000 Einsatzstunden ausschließlich für die Begleitung von Fußballspielen, bundesweit summiert sich dieser Aufwand auf weit über 2,6 Millionen Arbeitsstunden im Jahr. Arbeitsmedizinische Belastungsanalysen und polizeiunabhängige Stressstudien zeichnen ein düsteres Bild der gesundheitlichen Konsequenzen. Der permanente Wechsel zwischen stundenlangem, monotonem Warten in überhitzten oder unterkühlten Mannschaftswagen und dem plötzlichen, explosiven Umschlagen in extreme Gewaltsituationen führt bei den Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei zu chronisch erhöhten Cortisolspiegeln.
Die arbeitsmedizinischen Folgen sind messbar und manifestieren sich in überproportional hohen Raten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Erschöpfungssyndromen und psychosomatischen Störungen innerhalb dieser Einheiten. Hinzu kommt der psychische Verschleiß durch die dauerhafte Konfrontation mit roher, enthemmter Aggression, Spuckattacken und gezielten Schmähungen aus den anonymen Fanblöcken. Während die Vereine die Erlöse aus dem Spektakel verbuchen, werden die langfristigen Kosten für extrem hohe Krankenstände, langwierige Therapien und vorzeitige Dienstunfähigkeiten (Frühpensionierungen) der Beamten vollständig auf den Steuerzahler abgewälzt.
Der steuerfinanzierte Beton: Ein Subventionskarussell für die Arena-Konzerne
Die staatliche Privilegierung des Profifußballs erstreckt sich weit über die Absperrgitter der Bereitschaftspolizei hinaus und greift tief in die Infrastrukturförderung des Stadionbaus ein. Während kommunale Schwimmbäder wegen maroder Dächer schließen müssen und öffentliche Schulen an veralteten Heizungsanlagen ersticken, mutieren die Sportstätten der Republik zu einem beispiellosen Subventionskarussell. Seit der Jahrtausendwende flossen schätzungsweise weit über 3 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln in den Neubau und die Modernisierung deutscher Profistadien.
Die Vergabepraxis bedient sich dabei eines breiten Spektrums an direkten und indirekten Förderkanälen, wie aktuelle Fälle belegen. Im Fall des Stadionneubaus in Oldenburg genehmigte die EU-Kommission im August 2026 staatliche Beihilfen in Höhe von bis zu 75-Millionen Euro, wovon 15 Millionen Euro als direkter Eigenkapitalzuschuss der Stadt fließen. Beim Umbau der Bremer Brücke in Osnabrück muss die Kommune nach dem Ausfall einer Bundesförderung im Mai 2026 gut 33 Millionen Euro – mithin rund die Hälfte der kalkulierten Gesamtkosten von 67 Millionen Euro – aus eigenen Haushaltsmitteln aufbringen.
Ergänzt werden diese direkten Zuschüsse durch einhundertprozentige kommunale Ausfallbürgschaften für Bankdarlehen der Klubs, wodurch das unternehmerische Investitionsrisiko komplett auf die Stadtkassen abgewälzt wird. Selbst in den Fällen, in denen Vereine ihre Arenen nominell privat finanzieren, übernimmt die öffentliche Hand die indirekte Last: Autobahnabfahrten, U-Bahn-Gleise, Bahnhöfe und die gesamte verkehrstechnische Erschließung der Infrastruktur werden nahezu vollständig vom Steuerzahler finanziert, um den privaten, profitorientierten Spielbetrieb logistisch überhaupt erst zu ermöglichen.
Die Ohnmacht der Föderalisten vor der kommerziellen Lobby
Dass dieses System der staatlichen Vollkaskoversicherung keine regulatorische Notwendigkeit darstellt, beweist das sogenannte „Bremer Modell“. Die Freie Hansestadt Bremen erhebt bereits seit 2014 als einziges Bundesland Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen und stellt der DFL pro Spieltag Kosten zwischen 300.000 und über 500.000 Euro in Rechnung. Trotz der endgültigen Bestätigung dieser Praxis durch das Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 verharren die übrigen fünfzehn Bundesländer in politischer Trägheit.
Der aktuelle Jahresbericht des Landesrechnungshofs (LRH) Nordrhein-Westfalen (September 2026) legt die fiskalischen Folgen dieser Untätigkeit schonungslos offen. Bei polizeilichen Gesamtkosten von 29,8 Millionen Euro für die oberen drei Profiligen in NRW hätte das Land allein in der Spielzeit 2024/25 rund 7,9 Millionen Euro durch Gebühren bei Akutsicherheitslagen (sogenannte „Rotspiele“) einnehmen können. Unter Einbeziehung der erhöhten Gefahrenlagen („Gelbspiele“) wären es 15 Millionen Euro gewesen – was exakt die Hälfte der gesamten Personalkosten des Landes gedeckt hätte.
Die scharfe Kritik des Landesrechnungshofs, es sei „weder aus fiskalischen Gründen noch aus Gerechtigkeitserwägungen heraus vermittelbar, dass die Steuerzahler den weiter den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten Fußballspielen tragen sollen“, verpufft im Innenministerium. Während das Saarland im September 2026 immerhin ankündigte, eine gesetzliche Grundlage für eine solche Kostenbeteiligung im neuen Polizeigesetz zu schaffen, flüchtet sich die Mehrheit der Bundesländer aus Angst vor dem Wählerzorn der organisierten Fanszenen und den Standortdrohungen der DFL-Lobby in zahnlose Kooperationen.
Die konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips
Die vorliegenden ökonomischen Daten und juristischen Urteile lassen nur einen rationalen Schluss zu: Das Argument des Fußballs als sakrosanktes Kulturgut ist angesichts einer über sechs Milliarden Euro schweren Umsatzmasse hinfällig. Wenn Vereine strukturell wie Konzerne agieren, müssen sie ordnungspolitisch den Regeln des Marktes unterworfen werden. Das Verursacherprinzip verlangt die vollständige Umlage des polizeilichen Mehraufwands außerhalb der Stadioneingänge auf die DFL und ihre Proficlubs – bis zum letzten Euro für den letzten Mannschaftsbus an der Kreuzung.
Die ordnungspolitische Konsequenz daraus ist von bestechender Schlichtheit: Ist ein privates Unternehmen nicht in der Lage, die sicherheitsrelevanten Folgekosten seines kommerziellen Produkts auf den Anreisewegen zu finanzieren, entfällt die behördliche Genehmigungsgrundlage für die Durchführung der Veranstaltung. Wenn die Unterhaltungsindustrie des Fußballs das Gewaltproblem ihrer Kundschaft logistisch und finanziell nicht bewältigen kann, ist dies ein unternehmerisches Risiko, das nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden darf. Es wird Zeit für den ordnungspolitischen Platzverweis: Entweder die Vereine begleichen die Rechnungen für ihre logistische Absicherung selbst, oder das Stadion bleibt dunkel.
Panem et Circenses – Die moderne Beruhigungspille im Gewand des Kulturguts
Die politische Unantastbarkeit dieses staatlichen Vollkaskosystems lässt sich am Ende nur durch einen Blick in die Geschichtsbücher entschlüsseln. Was sich an jedem Wochenende in den Arenen der Republik abspielt, ist die logische Perfektionierung des antiken Herrschaftsprinzips von panem et circenses – Brot und Spiele. Der römische Dichter Juvenal geißelte damit einst eine Strategie der Herrschenden, die das Volk durch kostenlose Speisungen und monumentale Gladiatorenkämpfe im Kolosseum politisch apathisch hielten. Man lenkte die Massen gezielt von den strukturellen Krisen des Weltreiches ab, um die eigene Macht zu sichern. 2000 Jahre später hat sich an dieser Dynamik erstaunlich wenig geändert; das Kolosseum hat heute lediglich einen Sponsorennamen und die Gladiatoren tragen bunte Werbetrikots.
Der moderne Staat agiert hierbei als stiller Co-Finanzier einer gigantischen gesellschaftlichen Beruhigungspille. Die vehemente Weigerung der Innenministerien, das Verursacherprinzip konsequent durchzusetzen, speist sich primär aus der nackten Angst vor dem Entzug dieses kollektiven Betäubungsmittels. Der Profifußball dient als willkommenes, staatlich moderiertes Ventil für Aggressionen, Frustrationen und gesellschaftliche Spannungen. Solange die Bevölkerung unter der Woche über Abseitsentscheidungen, Millionen-Transfers und die Aufstellung des kommenden Wochenendes debattiert, bleibt weniger intellektuelle Energie für den Protest gegen die realen, systemischen Verfehlungen der Politik. Das rituelle Samstags-Spektakel überstrahlt den maroden Zustand der Schulen, die tickende Zeitbombe des Rentensystems und die Erosion der sozialen Sicherheit.
Hierin liegt die ultimative moralische Perversion des modernen „Brot und Spiele“-Prinzips: Im antiken Rom investierten die Kaiser und wohlhabenden Senatoren ihr privates Vermögen, um die Spiele für das Volk zu bezahlen und sich dessen Wohlwollen zu sichern. Im Deutschland des 21. Jahrhunderts wurde dieses Prinzip auf den Kopf gestellt. Hier ist es das Volk selbst – der steuerzahlende Bürger –, das über die Bereitstellung von Tausenden Polizisten und die Übernahme verdeckter Infrastrukturkosten die Zeche für die Absicherung der Spiele zahlt. Die Milliardengewinne aus diesem künstlich am Leben erhaltenen Entertainment-Apparat fließen derweil ungehindert in die Kassen der DFL, der Vereine und ihrer privaten Investoren. Der Staat liefert die Gratis-Security für die Arena-Konzerne, um die kollektive gute Laune der Wählerschaft nicht zu gefährden – und opfert dafür bereitwillig die alltägliche Sicherheit derer, die am dringendsten auf den Schutz des Rechtsstaates angewiesen wären.
Redaktioneller Hinweis (Disclaimer): Dieser Artikel versteht sich ausdrücklich nicht als Angriff auf das Fußballspiel an sich, die traditionsreichen Vereine oder die Millionen friedlichen Fans, die den Sport Woche für Woche mit Leidenschaft füllen. Es ist ein unumstößlicher Fakt, dass jeder Sport – von der Kreisklasse bis zur Elite – von der Loyalität und der Kultur seiner Anhänger getragen wird. Der nachfolgende Text plädiert nicht für eine Abschaffung dieser Fankultur, sondern fordert eine kritische Debatte über die gesellschaftlichen Prioritäten: Es gilt, ein gesundes, faires Maß zwischen privaten wirtschaftlichen Einnahmen der Verbände und der personellen Belastung der staatlichen Sicherheitsorgane zu finden. Das Verursacherprinzip darf im Profibereich nicht länger zugunsten von Großkonzernen ausgehebelt werden.
Wissenschaftlichen, juristischen und dokumentarischen Quellen
(1) Studie des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung (Fabel/Rainer, 2022): „Wie viel Gewalt verursacht der Profifußball in Deutschland?“ – Analyse zur veranstaltungsinduzierten Kriminalität.
(2) Untersuchung des Ifo-Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik (2022): Berechnung der volkswirtschaftlichen Folgekosten von Fußball-Körperverletzungen (44 Millionen Euro jährlich).
(3) Strukturanalyse der Bund-Länder-Projektgruppe „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS): Langzeitdaten des Bundeskriminalamts (BKA) zum Personalmangel und den unerledigten Aktenbergen im Ermittlungsdienst.
(4) Dunkelfeldstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN): Wissenschaftliche Erhebung zum Zusammenhang zwischen polizeilicher Präsenz im öffentlichen Raum und dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
(5) Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS, 2025): Offizielle bundesweite Polizeistatistik zur Saison 2024/25 bezüglich verletzter Personen und Beamter im Fußballkontext.
(6) Arbeitszeitstatistik der Gewerkschaft der Polizei (GdP, 2025): Datenerhebung zu den bundesweit angehäuften Überstunden (über 2,6 Millionen Stunden jährlich) durch Sport-Großlagen.
(7) Arbeitsmedizinische Belastungsanalysen der Universität Düsseldorf: Studie zu den psychosozialen Stressfaktoren und den Cortisol-Belastungsspitzen bei Beamten im Bereitschaftsdienst.
(8) Stressstudie des Instituts für gesundheitliche Prävention (IFGP): Medizinische Reihenuntersuchung zu den überproportionalen Krankheitsbildern (Herz-Kreislauf, Erschöpfung) im Polizeivollzug.
(9) Finanzwissenschaftliche Untersuchung der Universität Köln (Kollmann/Wigger): „Ökonomie von Großsportstätten“ – Bilanzierung der staatlichen Subventionen für Profistadien seit 2000.
(10) Europäische Kommission, Beihilfeentscheidung (August 2026): Wettbewerbsrechtliche Genehmigung staatlicher Beihilfen in Höhe von 75 Millionen Euro für das Stadionprojekt Oldenburg.
(11) Haushaltsbeschluss des Stadtrats Osnabrück (Mai 2026): Kommunaldokument zur Übernahme von gut 33 Millionen Euro Eigenanteil für den Umbau der Bremer Brücke.
(12) Infrastruktur-Gutachten des Bundes der Steuerzahler (BdSt): Analyse zur verdeckten Subventionierung von Profisport-Events durch kommunal finanzierte Verkehrsanbindungen.
(13) Offizieller Wirtschaftsreport der Deutschen Fußball Liga (DFL): Finanzbericht über die Umsatzrekorde (6,33 Milliarden Euro) und TV-Rechte-Erlöse (1,7 Milliarden Euro) der 36 Profiklubs.
(14) Rechtswissenschaftliche Denkschrift der Universität Hamburg (Gärditz/Pestalozza): Gutachten zur Anwendung des ordnungsrechtlichen Verursacherprinzips bei kommerziellen Großveranstaltungen.
(15) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2025 (Az. 1 BvR 548/22): Höchstrichterliche Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der polizeilichen Gebührenerhebung bei Hochrisikospielen.
(16) Jahresbericht des Landesrechnungshofs (LRH) Nordrhein-Westfalen (September 2026): Sonderbericht zur fiskalischen Verschwendung durch das Unterlassen von Gebühreneinforderungen bei Hochrisikospielen.
(17) Gutachten des Instituts für Sportökonomie (SpOLab): Wissenschaftliche Analyse zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Bundesliga-Klubs bei der Übernahme externer Sicherheitskosten.
(18) Kriminologisches Forschungsgutachten der Universität Bochum (Feltes): „Polizei, Fans und Gewalt“ – Untersuchung zu den Interaktionsdynamiken und dem Ressourceneinsatz an Spieltagen.
(19) Repräsentativbefragung des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Steuerzahlerbundes: Empirische Erhebung zur gesellschaftlichen Akzeptanz von kostenfreien Polizeieinsätzen für die Bundesliga.
(20) Sonderbericht der Innenministerkonferenz (IMK) zur Belastung der Bereitschaftspolizeien der Länder: Polizeiliches Strategiepapier zur langfristigen strukturellen Erschöpfung der inneren Sicherheitsreserven durch wiederkehrende Großlagen.

